Anhand einer Unfallschilderung - Kollison eines Güterzuges mit einem Reisezug auf der Strecke Magdeburg - Halberstadt am 29. Januar 2011 bei Hordorf - erläutert der Autor Funktion und Bedeutung der Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) in der Funktionalität PZB 90. Die Verpflichtung zur Nutzung der PZB 90 und diesbezügliche Regelungen sind in der Eisenbau-Bau- und Betriebsordnung festgelegt. Der Verordnungsgeber verlangt den Einsatz von Anlagen an der Infrastruktur und den Fahrzeugen, die das unzulässige Anfahren gegen Halt zeigende Signale verhindern. Bisher war eine Ausrüstung von Strecken mit Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h mit PZB nicht verpflichtend. Nach der Unfalluntersuchung gab die Eisenbahnunfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) die Sicherheitsempfehlung heraus "Nachrüstung aller Strecken mit Zugbeeinflussung, durch die ein Zug bei unzulässiger Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal selbsttätig zum Halten gebracht werden kann, auf Hauptbahnen zusätzlich ein unzulässiges Anfahren gegen Halt zeigende Signale selbstständig verhindert werden kann." Diese Sicherheitsempfehlung wurde aufgegriffen und in den Änderungen der zum 1. Dezember 2012 in Kraft tretenden EBO umgesetzt. Die konkreten Änderungen und Neuerungen im Gesetzestext werden vom Autor vorgestellt.
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
BahnPraxi ; 11 ; 3-5
2012-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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