Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung eines Beschäftigten wegen seines Lebensalters. Das bedeutet, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters unzulässig ist, sofern sie nicht insbesondere durch legitime sozialpolitische Ziele gerechtfertigt ist. Die Autorin erläutert diese Rechtslage zunächst abstrakt und geht dann auf verschiedene Gerichtsentscheidungen hierzu ein. Diese betreffen die für unzulässig erklärte tarifliche Altersgrenze, nach der die Arbeitsverhältnisse von Piloten automatisch mit Vollendung des 60. Lebensjahres beendet werden, und die ebenfalls als unzulässige Diskriminierung eingeordnete Altergrenze für öffentlich bestellte Sachverständige. Weitere Entscheidungen befassen sich mit den Altersstufen im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und ihrer Überleitung in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie mit der Durchführung einer Sozialauswahl unter Bildung von Altersgruppen.
Altersdiskriminierungen in der Arbeitswelt
Darstellung aktueller Rechtsprechung
Der Betrieb ; 65 , 22 ; 1270-1274
01.01.2012
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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