Der Beitrag befasst sich mit den Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers, wenn dieser den Verdacht hegt, dass häufige Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers lediglich vorgetäuscht werden. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist in der Regel nicht erfolgreich, da die Gesundheitsprognose des tatsächlich nicht kranken Arbeitnehmers positiv ausfallen wird. Im Grunde wäre eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des "Krankfeierns" das passende Mittel, doch stellt diese den Arbeitgeber oftmals vor kaum zu lösende Beweisschwierigkeiten. Daher empfiehlt es sich, vorrangig auf präventive Maßnahmen wie Krankenrückkehrgespräche oder eine Einschaltung des Medizinischen Dienstes zu setzen. Scheitern auch diese Maßnahmen, kann eine krankheitsbedingte Kündigung letztlich trotz der schlechten Erfolgsaussichten sinnvoll sein, um auf diese Weise eventuell eine Verhaltensänderung zu erreichen oder das Arbeitsverhältnis im Prozess durch einen Vergleich zu beenden.
Krankheitsbedingte Kündigung - (zumeist) hoffnungslos bei "Blaumachern"
Der Betrieb ; 65 , 15 ; 860-864
2012-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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