Noch vor Inkrafttreten wird der modernisierte Zollkodex neu gefasst. Damit verzögert sich das Inkrafttreten von 2013 auf frühestens 2015. Die ursprünglich geplante Rechtsverordnung muss aufgespaltet werden in einen delegierten Rechtsakt und eine Durchführungsverordnung, wie es der Vertrag von Lissabon und die darauf beruhende Komitologieverordnung (EU 182/2011) es erfordern. Außerdem stehen die für eine EU-weit einheitliche elektronische Abwicklung der Zollverfahren notwendigen IT-Systeme noch nicht zur Verfügung. Ziel des modernisierten Zollkodex ist die Ausweitung papierloser Verfahren, Vereinfachung und klare Fassung der Rechtsvorschriften, Harmonisierung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe, Wegfall nationaler Sonderregelungen und Maßnahmen zur Sicherung einer einheitlichen Anwendung des EU-Rechts, Verankerung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör, Verbesserung des Zollschuldrechts und der EU-weiten Verfahren, bessere Einbeziehung anderer Rechtsbereich wie Einfuhrumsatzsteuer, Verbote und Beschränkungen.
Zollkodex ändert sich noch
EU-Gesetzgebungsverfahren zwingt zur Aufteilung in Rechtsakt und Durchführungsverordnung
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 153-154 ; 8
2011-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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