Ziel des am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes ist es, die Gerichte für Arbeitssachen durch Verfahrensvereinfachungen zu entlasten und so die Erledigung von Verfahren zu beschleunigen. Änderungen sind vorgesehen für die erstinstanzlichen Verfahren und im Rechtsmittelverfahren. Wesentliche Neuerung dabei ist, dass es künftig nur noch eine für Tatfragen und zwei für Rechtsfragen zuständige Instanzen geben wird. Der Beitrag erläutert ausführlich die Änderungen und die zu erwartenden Auswirkungen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Was ändert sich in den arbeitsgerichtlichen Verfahrensarten?


    Untertitel :

    Das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 5 ; 243-246


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Zollkodex ändert sich noch

    Kohagen, Jen | IuD Bahn | 2011


    Was ändert sich für Verlader?

    Online Contents | 1998



    Was ändert sich bei den Bahnpreisen?

    Deutsches Patentamt | IuD Bahn | 1995


    BIM trifft LB-VI. Was ändert sich?

    Leißer, Günther | TIBKAT | 2019