Ziel des am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes ist es, die Gerichte für Arbeitssachen durch Verfahrensvereinfachungen zu entlasten und so die Erledigung von Verfahren zu beschleunigen. Änderungen sind vorgesehen für die erstinstanzlichen Verfahren und im Rechtsmittelverfahren. Wesentliche Neuerung dabei ist, dass es künftig nur noch eine für Tatfragen und zwei für Rechtsfragen zuständige Instanzen geben wird. Der Beitrag erläutert ausführlich die Änderungen und die zu erwartenden Auswirkungen.
Was ändert sich in den arbeitsgerichtlichen Verfahrensarten?
Das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 5 ; 243-246
2000-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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