Da die bei fehlender Übersicht an Bahnübergängen (BÜ) vorgeschriebenen hörbaren Signale (Pfeifsignale) der Bahn nicht immer wahrgenommen werden, haben die zuständigen obersten Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gemeinsam einen Fragebogen zur Häufigkeit solcher Sicherungen, zu den dortigen Unfallzahlen und zur fachlichen Meinung entwickelt, der den von ihnen beaufsichtigten nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) vorgelegt wurde. Im Beitrag werden die wichtigsten Punkte des zum Fragebogen erstellten Berichts erläutert, die die Meinung des Autors wiedergeben, der beim Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz das Referat Schienenverkehr, ÖPNV bekleidet. Es wird zunächst auf die derzeitige Regelung gemäß § 11 Abs. 7 und 8 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eingegangen. Weiter werden die Maßnahmen beschrieben, die getroffen werden können, wenn das Pfeifen als alleinige Sicherung nicht mehr zugelassen wird. Einige Antworten, die die Umfrage zur Situation der NE ergab, werden erläutert und der Autor gibt abschließend Empfehlungen ab, die sich aus den Stellungnahmen und Angaben der NE ableiten lassen.
Sicherung von Bahnübergängen durch hörbare Signale
Protection of level crossings through audible signal
EI - Der Eisenbahningenieur ; 62 , 11 ; 39-43
2011-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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