Das Bundesarbeitsgericht (BAG) vertrat früher die Auffassung, dass der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehende Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub ein "Surrogat" sei und also das rechtliche Schicksal des Urlaubsanspruchs teile. Das hatte unter anderem zur Folge, dass auch der Abgeltungsanspruch nicht entstand, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen Krankheit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht hätte antreten können. Diese Ansicht hat das BAG inzwischen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aufgegeben, doch verwendete die Generalanwältin im Mai 2011 vor dem EuGH wiederum den Begriff "Surrogat". Der Autor stellt diese Äußerung in den rechtlichen Zusammenhang und kommt zu dem Schluss, dass es sich insoweit um ein Missverständnis und nicht um eine Rückkehr zur Surrogatstheorie handelt.
Abgeltung des Urlaubsanspruchs als Surrogat? - Ein Luxemburger Missverständnis!
Der Betrieb ; 64 , 44 ; 2492-2494
2011-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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