Im Juli 2011 hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem Fall einer deutschen Altenpflegerin befasst, der fristlos gekündigt worden war, nachdem sie unter anderem durch Einschaltung der Staatsanwaltschaft gegen Missstände in dem von ihrem Arbeitgeber betriebenen Pflegeheim aufmerksam gemacht hatte. Bei der Frage, ob dieses sog. "Whistleblowing", bei dem Mitarbeiter Außenstehende auf Rechtsverstöße ihres Unternehmens hinweisen, eine Kündigung rechtfertigt, sind nach Auffassung des EGMR nicht nur die jeweiligen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu berücksichtigen, sondern auch das öffentliche Interesse an der Aufdeckung des beanstandeten Verhaltens. Der vorliegende Beitrag erläutert die Entscheidung des EGMR, der die Kündigung letztlich für unwirksam erachtete, und untersucht ihre Bedeutung für die weitere Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte in vergleichbaren Fällen.
Das Urteil des EGMR zum Whistleblowing - Neuer Lösungsweg auch für deutsche Arbeitsgerichte?
Der Betrieb ; 64 , 39 ; 2202-2204
2011-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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