Unterliegt die betriebliche Altersversorgung eines Unternehmens der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), so wird Letzterer grundsätzlich Schuldner der entsprechenden Forderungen der (früheren) Arbeitnehmer, sobald das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird; im Gegenzug erhält der PSVaG eine Quotenzahlung. Eine besondere Situation entsteht allerdings, wenn der Betrieb im Rahmen eines Insolvenzplans fortgeführt wird. In diesem Fall kommt gemäß § 7 Absatz 4 des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG) eine Aufteilung der Verpflichtungen zwischen Arbeitgeber und PSVaG in Betracht, und unabhängig davon soll im Insolvenzplan stets vereinbart werden, dass der Arbeitgeber die Leistungen wieder übernimmt, wenn sich seine wirtschaftliche Lage bessert. Der vorliegende Beitrag beschreibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für derartige Aufteilungsvereinbarungen und Besserungsklauseln.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Insolvenzplan: Fortführung betrieblicher Altersversorgung durch den Arbeitgeber


    Untertitel :

    Praktische Erfahrungen aus Sicht des PSVaG


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 64 , 15 ; 875-879


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2011


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung nach E-DRS 19

    Zimmermann, Jochen / Schilling, Sebastian | IuD Bahn | 2003



    FAHRZEUGKONZEPT - Fortführung eines Erfolgsmodells

    Weissinger, Jürgen | Online Contents | 2011