Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untersucht der vorliegende Beitrag die rechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer beim Betriebsübergang. Dabei wird erstens gefragt, inwiefern der Umstand, dass der Erwerber eines Betriebs Leiharbeitnehmer beschäftigt, die zuvor auch vom Veräußerer eingesetzt wurden, als Indiz dafür gewertet werden kann, dass ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt. Zweitens setzt sich der Beitrag kritisch mit einer aktuellen EuGH-Entscheidung auseinander, nach der § 613a BGB im Falle eines Betriebsübergangs auch für Leiharbeitnehmer gilt, so dass deren Arbeitsverhältnisse ebenfalls auf den Erwerber des Betriebs übergehen können. Drittens werden schließlich Gestaltungsmöglichkeiten wie der Wechsel der Arbeitnehmer zu einer Transfer- oder Personaldienstleistungsgesellschaft daraufhin überprüft, ob sie einen Betriebsübergang darstellen.
Wird § 613a BGB jetzt uferlos?
Neues von EuGH und BAG zu Leiharbeitnehmern beim Betriebsübergang
Der Betrieb ; 64 , 5 ; 298-303
2011-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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