Erst nachdem die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ihren Bedarf durch eine Trassenanmeldung bei der DB Netz AG geltend machen, kann der Fahrplanungsprozess gestartet bzw. eine Zugfahrt auf dem Schienennetz der DB AG durchgeführt werden. Für den Netzfahrplanungsprozess gelten die Regelungen, Zugangskriterien, Fristen und Grundsätze der in den von der DB Netz AG jährlich erstellten Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB). Allem voran steht die diskriminierungsfreie Nutzungsmöglichkeit der Schienenwege, die durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene, durch die nationalen Behörden (Bundesnetzagentur, Eisenbahnbundesamt) sowie durch die SNB gesichert wird. Um den steigenden Anforderungen der Reisenden, der EVU, des Gesetzgebers und der Regulierung gerecht zu werden, führt die DB Netz AG derzeit Prozess- und Verfahrensinnovationen durch, wie z.B. die Berücksichtigung von Baumaßnahmen im Fahrplan, um die Planbarkeit von Regelverkehren im Personen- und Güterverkehr zu gewährleisten, die Erweiterung der zur Verfügung stehenden Kapazität (Kapazitätsmanagement) sowie die langfristige Sicherung von Kapazitäten vor der Netzfahrplanerstellung und die Steigerung des Gelegenheitsverkehrs.
Der Fahrplan als kritischer Erfolgsfaktor
DB Netz AG
Deine Bahn ; 38 , 11 ; 3-4, 6
01.01.2010
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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