Das früher geltende Prinzip der Tarifeinheit, nach dem in einem Betrieb auch dann nur ein einziger Tarifvertrag zur Anwendung kam, wenn die Belegschaft in unterschiedlichen Gewerkschaften organisiert war, ergab sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern war von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelt worden. Seit das Bundesarbeitsgericht (BAG) diesen Grundsatz vor einiger Zeit aufgegeben hat, wird in Fachkreisen diskutiert, ob nun der Gesetzgeber tätig werden und die Tarifeinheit in der einen oder anderen Form wieder einführen sollte. Dabei stellt sich die verfassungsrechtliche Frage, ob eine solche gesetzliche Regelung ohne Weiteres zulässig wäre oder ob sie aufgrund der damit verbundenen Nachteile für kleinere Gewerkschaften einen Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstellen und folglich eine besondere Rechtfertigung erfordern würde.
Gesetzlich angeordnete Tarifeinheit: Verfassungsrechtliche Diskussion
Der Betrieb ; 63 , 40 ; 2223-2227
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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