Grundsätzlich gilt bei zweigleisigen Strecken das Rechtsfahrgebot, d.h. dass die Züge das in Fahrtrichtung rechts liegende Gleis als Gleis der Regelrichtung befahren. Doch im Störungsfall oder bei anderen betrieblichen Unregelmäßigkeiten dürfen Züge unter bestimmten Bedingungen auch das Gleis der Gegenrichtung befahren, damit wenigstens ein eingleisiger Betrieb möglich ist. Der Beitrag beschreibt die Abweichungen vom Rechtsfahrgebot, wie sie in § 38 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) (Ziffer 4 bis 8) aufgeführt sind. Weiter wird auf die betrieblich zulässigen Formen des Befahrens des Gegengleises, je nach signaltechnischer Ausrüstung, eingegangen. Dabei wird zum einen das Befahren des Gegengleises mit Befehl (bei Strecken ohne höher entwickelte signaltechnische Ausrüstung), durch Zusatzsignale (hier das Ersatzsignal Zs 8 bei Strecken mit signaltechnischer Unterstützung) sowie mit Hauptsignal und Signal Zs 6 (bei Strecken mit voller signaltechnischer Sicherung im Gegengleis) beleuchtet.
Züge fahren im Gegenglei
Effektive Betriebsführung
Deine Bahn ; 38 , 4 ; 40-46
2010-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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