Die in Heft Nr. 03/2010 (I1066839) begonnene Wiedergabe der überarbeiteten Arbeitsschutzrichtlinie für Monteure im Gleisbau wird fortgesetzt. Sie legt fest, dass im Gleisbau Beschäftigte Vorkenntnisse über Fahrdienstvorschriften, Bedeutung von Signalen im Eisenbahnbetrieb, Erste Hilfe sowie spezifische technische Kenntnisse haben und in bestimmten Arbeitsregeln unterwiesen werden müssen, bevor sie im Gleis eingesetzt werden dürfen. In diesem Teil wird auf die Anforderungen an die Arbeitsvorbereitung der mit Verladung, Transport und Ausbringung von Baustoffen Beschäftigten eingegangen. Im Abschnitt 4 sind die Vorgaben für das Verhalten in Havariesituationen sowie Erstversorgung bei Unfällen auf der Baustelle zusammengestellt. Der Schlussabschnitt enthält Hinweise auf das Verhalten nach Arbeitsschluss hinsichtlich Hygiene, Restschadstoffe und Pflege der Spezialausrüstung.
Instrukcija po okhrane truda dlja montera puti v OAO RZD
Arbeitschutzrichtlinie für Gleismonteure bei der RZD AG (Fortsetzung aus Heft 03/2010)
Put i putevoe khosjaistvo ; 4 ; 29-33
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Russisch
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