§ 20 Abs. 1 und 2 BetrVG regeln den Schutz der Betriebsratswahl bzw. die gesicherte Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl. Der Beitrag geht auf die Ausgestaltung des gesetzlichen Wahlschutzes im Einzelnen ein, auf den ordentlichen Kündigungsschutz von Initiatoren einer Betriebsratswahl, auf den Schutz der Kandidaten und Wahlvorstände vor Schikanen und Kündigungen durch den Arbeitgeber sowie auf die Strafbarmachung des Arbeitgebers bzw. die rechtlichen und praktischen Folgen, wenn dieser die Wahl beeinflussen oder verhindern will.


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    Titel :

    Der Schutz der Betriebsratswahl


    Untertitel :

    Keine Angst vor Schikanen und Kündigungen!


    Beteiligte:
    Berg, Peter (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 9 ; 514-520


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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