Der Beitrag gibt ein Interview wieder über Sicherheitsmaßnahmen, -auflagen und Terror- und Sanktionslisten im Güterverkehr, die aufgrund der Gefahr terroristischer Aktionen aufgestellt bzw. ergriffen werden sollen. Die EG-Verordnungen 881/2002, 2580/2001 und die UN-Resolution 1390 enthalten dabei die wichtigsten Regelungen. Nach wie vor ist es legal, auch Gefahrgüter, die zur chemischen und pharmazeutischen Grundversorgung benötigt werden, in den Irak oder nach Afghanistan zu versenden, obwohl sie auch militärisch genutzt werden könnten. Die Radio Frequency Identification (RFID) kann - auch in Verbindung mit GPS/GPM - genutzt werden, um Transporte sicherer zu machen. Es mangelt dabei nicht an der Technik, sondern ist eine Kostenfrage. Insbesondere die Auflistung von Containern ist wichtig, diese sind mit elektronischen Siegeln zu versehen, wobei der Inhalt im Shipment Tag zu speichern ist.


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    Titel :

    Wer gelistet wird, hat verloren


    Untertitel :

    Interview mit. Prof. Dr. Thorsten Blecker zu den Antiterror-Maßnahmen


    Beteiligte:
    Klein, Stefan (Autor:in)

    Erschienen in:

    Gefährliche Ladung ; 54 , 2 ; 12-13


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2009


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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