Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 17. September 2009 bekannt gegeben und setzt diejenige vom 03. August 2004 außer Kraft. Zuwendungen vom Bund für o. g. Zwecke sollen den Schienengüterverkehr stärken und Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern. Eine im Besitz eines Wirtschaftsunternehmens stehende Schienenanlage, die eine mittel- oder unmittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen EIU herstellt, entspricht einem privaten Gleisanschluss im Sinne der Förderrichtlinie und ist damit förderungswürdig. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht jedoch nicht. Wer als Zuwendungsempfänger in Betracht kommt, welche Voraussetzungen für eine Zuwendungsgewährung erfüllt sein müssen und in welcher Art und Höhe die Förderung gewährt wird, das u. a. ist in der Richtlinie festgelegt.
Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie)
Nr. 162
Verkehrsblatt ; 63 , 19 ; 662-665
2009-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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