Die im Beitrag vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bekannt gegebene Gleisanschlussförderrichtlinie vom 03.08.2004 tritt am 01.09.2004 in Kraft und am 31.08.2009 außer Kraft. Sie steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission als Beihilfe im Sinne der Artikel 87, 88 des EG-Vertrages und umfasst die Voraussetzungen und das Verfahren für Zuwendungen für die Errichtung, Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen. Ziel ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.


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    Titel :

    Nr. 151 Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie)



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 58 , 16 ; 430-433


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch