Das Inkrafttreten der EU-Verordnung 1370/2007 steht Anfang Dezember 2009 an. Die Verordnung zielt auf verstärkten Wettbewerb im im öffentlichen Schienenpersonenverkehr ab und erlaubt wenige Ausnahmen, wobei aus Sicht von DB Stadtverkehr die schwerwiegendste Ausnahme die Inhouse-Vergabe für kommunale Verkehrsunternehmen sein wird. Verschiedene internationale Konzerne und DB Stadtverkehr werden deswegen insbesondere um Verkehrsleistungen bei den regionalen Busverkehren konkurrieren. Ein Eintreten in den Wettbewerb im Ausland scheitert zur Zeit noch an der noch nicht erfolgten Anpassung der dortigen nationalen Vorschriften an die EU-Vorgaben, für die eine Übergangszeit bis Dezember 2019 gilt.


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    Titel :

    Neue EU-Verordnung droht in deutschen Städten wenig zu verändern



    Erschienen in:

    Nahverkehrs-praxi ; 57 , 7-8 ; 15-17


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch