Zielvereinbarungen werden häufig dazu genutzt, einen Teil des Arbeitsentgelts leistungsabhängig zu gestalten. Was die Art der Zielfestlegung angeht, so kann der Arbeitsvertrag eine echte, einvernehmliche Zielvereinbarung oder aber eine einseitige Zielvorgabe durch den Arbeitgeber vorsehen. Von dieser Unterscheidung hängt unter anderem ab, ob die Zielfestlegung die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer geschuldeten Tätigkeiten erweitern darf und welcher Schwierigkeitsgrad der Ziele zulässig ist. Eine wirksame Festlegung der Ziele beeinflusst sodann nicht nur das Entgelt, sondern hat z. B. auch Folgen für das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ist die konkrete Zielfestlegung allerdings unwirksam oder unterbleibt sie entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ganz, so stellt sich die umstrittene Frage, ob bzw. mit welcher rechtlichen Begründung dem Arbeitnehmer dennoch ein Anspruch auf den vereinbarten Bonus zustehen kann.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Entgeltvariabilisierung durch Zielvereinbarungen


    Beteiligte:
    Heiden, Ralph (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 62 , 32 ; 1705-1709


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Führen durch Zielvereinbarungen

    Ruhnau, Jürgen / Völker, Susanne | IuD Bahn | 1996


    Zielvereinbarungen

    Trittin, Wolfgang | IuD Bahn | 2005


    Zielvereinbarungen

    Göpfert, Burkard | IuD Bahn | 2003


    Zielvereinbarungen in Servicebereichen

    Hübbe, Eberhard | IuD Bahn | 1998


    Besser führen mit Zielvereinbarungen

    Rosette, Christine | IuD Bahn | 1995