Im Laufe eines längeren Arbeitsverhältnisses kann es vorkommen, dass sich das Anforderungsprofil einer Stelle verändert, weil der Arbeitgeber z. B. bessere Deutschkenntnisse verlangt, damit schriftliche Arbeitsanweisungen verstanden werden. Der vorliegende Beitrag erörtert, dass der Arbeitgeber in diesem Fall grundsätzlich den Betriebsrat zu beteiligen und Schulungen durchzuführen hat, während den Arbeitnehmer eine "Lernpflicht" trifft. Anschließend wird untersucht, ob eine verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung in Betracht kommt, wenn der Mitarbeiter die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme verweigert bzw. diese erfolglos bleibt.
Arbeitsrechtliche Probleme bei verändertem Anforderungsprofil einer Stelle
Der Betrieb ; 62 , 16 ; 846-850
01.01.2009
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1995
|Anforderungsprofil moderner Tiefziehbleche
Tema Archiv | 1994
|Arbeitsrechtliche Probleme bei Restrukturierungsvorhaben
IuD Bahn | 1996
|Anforderungsprofil an KFZ-Getriebeoele
Kraftfahrwesen | 1998
|Arbeitsrechtliche Probleme bei "Matrix-Strukturen"
IuD Bahn | 2007
|