Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt kapitalmarktorientierten Unternehmen seit 2002 die Einrichtung von Prüfungsausschüssen oder "Audit Committees", doch gab es hierzu bislang keine gesetzlichen Vorgaben. Das hat sich im Mai 2009 mit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungesetzes (BilMoG) geändert, was das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) zum Anlass genommen hat, einen aktualisierten Leitfaden für Prüfungsausschüsse zu veröffentlichen. Dieser betrifft zunächst die Besetzung der Ausschüsse und enthält insoweit unter anderem Regelungen zur Anzahl und zur Qualifikation der Mitglieder. Weiterhin befasst der Leitfaden sich mit den Aufgaben der Prüfungsausschüsse, zu denen die Prüfung der Finanzberichterstattung und die Überwachung des Risikomanagementsystems gehören. Schließlich finden sich auch Anregungen zur Arbeitsweise, also z. B. zur Häufigkeit der Sitzungen und zur Evaluierung der Ausschusstätigkeit.
Aktuelle Anforderungen an Prüfungsausschüsse
Leitfaden für Prüfungsausschüsse (Audit Committees) unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Der Betrieb ; 62 , 27 ; 1447-1454
2009-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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