Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht vor, dass die Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften sog. Prüfungsausschüsse einrichten, die sich unter anderem mit der Rechnungslegung und der Auftragserteilung an den Abschlussprüfer befassen sollen. In einer empirischen Studie ist jetzt die Arbeit dieser Prüfungsausschüsse untersucht worden. Danach haben alle 30 im DAX vertretenen Unternehmen einen Prüfungsausschuss gebildet, doch schwankt die Größe zwischen drei und sechs Mitgliedern. Die Studie geht auch auf die Beteiligung der Arbeitnehmer, die Sitzungshäufigkeit, die Tätigkeitsschwerpunkte und die Zusammenarbeit mit der Internen Revision ein.
Prüfungsausschüsse deutscher Aktiengesellschaften
Empirische Ergebnisse über ihre Einrichtung, innere Ordnung und Aufgabenwahrnehmung sowie die Zusammenarbeit mit der Internen Revision
Der Betrieb ; 58 , 8 ; 401-404
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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