Die am 25. August 2004 in Kraft getretene Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV) richtet sich an den Arbeitgeber, der die in der ArbStättV aufgestellten Grundanforderungen und Schutzziele für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten verantwortlich umsetzen und einhalten muss. Zu den Anforderungen gehören Bestimmungen u. a. zur Hygiene und Sauberkeit, Instandhaltung, Fluchtwege, Nichtraucherschutz und Vorhandensein von Sanitärräumen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) zeigen auf, wie die Anforderungen der ArbStättV erfüllt werden können, damit Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vermieden werden. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) stellt die ASR nach einheitlichem Aufbau auf, bekannt gemacht werden sie dann durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im "Gemeinsamen Ministerialblatt". Bis zur Bekanntmachung der ASR und längstens bis zum 24. August 2010 gelten noch die nach der ArbStättV von 1975 bekannt gemachten Arbeitsstätten-Richtlinien weiter. Der Beitrag bringt Erläuterungen zur ArbStättV und zu den genannten Richtlinien sowie zu den ASR "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3) und "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2.3) und zur weiteren Arbeit des ASTA zum Thema Arbeitsstättenregeln.


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    Titel :

    Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) und Arbeitsstätten-Richtlinien


    Beteiligte:
    Kummer, Helge (Autor:in)

    Erschienen in:

    EUKDialog ; 1 ; 5-7


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch