Will ein Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzen, so kann er eine private Gruppenunfallversicherung für die Belegschaft abschließen. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern die Vorteile aus dieser Versicherung als Arbeitslohn zu versteuern sind. Soll die Versicherung nicht nur berufsspezifische, sondern auch allgemeine Unfallrisiken abdecken, so wurde bislang angenommen, dass ein eigener Leistungsanspruch der Arbeitnehmer gegen den Versicherer dazu führt, dass bereits die vom Arbeitgeber gezahlten Prämien als Arbeitslohn zu versteuern sind, während andernfalls erst die Versicherungsleistung der Lohnsteuer unterliegt. Nach einer im Dezember 2008 ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs gelten die Prämien nun aber auch dann als Arbeitslohn, wenn kein eigener Leistungsanspruch besteht, doch tritt die Steuerpflicht erst bei Auszahlung der Versicherungsleistung ein.
Zufluss von Arbeitslohn bei der Gruppenunfallversicherung
Neue Tendenzen in der Rspr. des BFH
Der Betrieb ; 62 , 24 ; 1264-1267
2009-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Arbeitslohn und Unternehmergewinn in der Kriegswirtschaft
TIBKAT | 1938
|Zur Kritik der Lehre vom Arbeitslohn : ein volkswirthschaftlicher Versuch
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1861
|