Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat sich im März 2007 mit der Klage einer Arbeitnehmerin befasst, die im Wege der Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersversorgung aufbauen wollte und deren Arbeitgeber dafür einen so genannten gezillmerten Tarif wählte, bei dem die eingezahlten Beiträge anfänglich nahezu vollständig für Provisionen, Abschlusskosten und dergleichen verbraucht werden. Das LAG entschied, dass keine wirksame Entgeltumwandlung vorlag, so dass der Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten und außerdem Lohnsteuern und Sozialabgaben nachzuzahlen hat. Der vorliegende Beitrag erläutert die Gründe für die Entscheidung und gibt Hinweise für betroffene Arbeitgeber.


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    Titel :

    Fass ohne Boden?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Personalwirtschaft ; 36 , 2 ; 42-44


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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