Gemäß Paragraf 16 des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG) hat der Arbeitgeber alle drei Jahre die Höhe der Betriebsrenten zu überprüfen. Dabei ist vorrangig auf den Verbraucherpreisindex abzustellen, was für den Zeitraum vom 1.1.2006 bis zum 1.1.2009 eine Erhöhung von 5,7 % bedeuten würde. Die Rentenanpassung darf jedoch geringer ausfallen, wenn die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer ebenfalls hinter der Teuerungsrate zurückgeblieben sind, was bei einer Bruttolohnsteigerung von 4,6 % bzw. 6,4 % (alte bzw. neue Bundesländer) oder weniger der Fall ist. Ausnahmsweise kann schließlich auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung entgegenstehen.


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    Titel :

    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2009


    Beteiligte:
    Petersen, Olaf (Autor:in) / Bechtoldt, Marku (Autor:in) / Krazeisen, Katja (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 62 , 5 ; 228-233


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2012


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2011

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2011


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2004

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    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2008

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Karzeisen, Katje | IuD Bahn | 2008


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2006

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