Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht grundsätzlich Reisezeiten im Rahmen einer Dienstreise außerhalb der regulären Arbeitszeit als Ruhezeit und nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit an, wenn keine im Beitrag beschriebenen besonderen Umstände vorliegen. Entsprechend hat der Betriebsrat bei Dienstreisen auch kein Mitbestimmungsrecht. Für notwendige Reisen von Betriebsräten gilt die gleiche Regelung, wenn die Reise nicht betriebsbedingt außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsrats liegt. Die Rechtsprechung des BAG und die Auswirkungen für Arbeitnehmer sowie Betriebsräte werden detailliert erläutert.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Wenn Arbeitnehmer und Betriebsräte eine Reise tun


    Beteiligte:
    Wulff, Manfred (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 2 ; 91-95


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Wenn einer eine Reise tut ...

    Silber, Stefan | DataCite | 1970



    Europäische Betriebsräte

    Altmeyer, Werner | IuD Bahn | 2007



    Europäische Betriebsräte

    Altmeyer, Werner | IuD Bahn | 2003