Als personalwirtschaftliches Instrument kann Kurzarbeit helfen, die momentane Konjunkturkrise ohne Entlassungen zu meistern. Als Ergänzung zu I0753752 geht der Beitrag auf die Neuerungen im Rahmen der Konjunkturpakte der Bundesregierung und insbesondere auf betriebsratsspezifische Themen ein. Neu ist z. B., dass Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gefördert bekommen können. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Kurzarbeit, die im Regelfall über eine Betriebsvereinbarung umgesetzt wird. Eine umfangreiche Checkliste für die einzelnen Bestandteile einer solchen Betriebsvereinbarung wird geliefert.
Kurzarbeit
Was der Betriebsrat hierbei zu beachten hat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 2 ; 84-90
2009-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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