Kurzarbeit liegt dann vor, wenn die vom Arbeitnehmer geschuldete regelmäßige wöchentliche Arebitszeit aus Gründen, die auf Arbeitgeberseite liegen, vorübergehend verkürzt wird. Bei vereinbarter fester Arbeitszeit bedeutet jede Abweichung nach unten Kurzarbeit. Ursache dafür kann z. B. sein, dass die Produktion aufgrund schwankender Nachfrage verringert werden muss. In diesem Fall ist Kurzarbeit ein Flexibilisierungsinstrument, das auch bei länger anhaltenden Absatzschwierigkeiten Beschäftigungsprobleme und Rückgang des Arbeitsvolumen auffangen kann und der Beschäftigungssicherung dient. Die Möglichkeiten des Instrumentes Kurzarbeit werden allerdings zur Zeit nicht ausreichend genutzt. Im Vergleich zu 1,9 Mio. Arbeitnehmern in Kurzarbeit in den 1990ern, befanden sich im Juli 2006 nur 61.500 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Es wird berichtet unter welchen Bedingungen Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, die rechtlichen Grundlagen der Kurzarbeit werden skizziert sowie die Möglichkeiten der Mitgestaltung durch die Betriebsräte.
Kurzarbeit
Ein Instrument der Beschäftigungssicherung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 1 ; 5-13
2007-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohn , Arbeitnehmer , Ausfallzeit , Arbeitgeber , Flexibilität , Betriebsrat , Recht , Tarifvertrag , Kurzarbeit
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