Das Eisenbahn-Bundesamt überwacht im Rahmen der Eisenbahnaufsicht, ob die Deutsche Bahn AG ihre Infrastrukturanlagen sicher betreibt und instand hält. Die von der EU-Kommission verabschiedete Sicherheitsrichtlinie stellt u. a. systematisierte Anforderungen an die Sicherheitsorganisation und das Instandhaltungsregelwerk eines Infrastrukturbetreibers. Das EBA überprüft die Umsetzung dieser Anforderungen bei der DB AG. Hierzu wurde im EBA in einer Arbeitsgruppe ein flexibles Eisenbahnaufsichtsmodell entwickelt, das in 2009 eingeführt werden und aus folgenden Bestandteilen bestehen soll: die so genannte prozessorientierte Eisenbahnaufsicht (proEA), anlassbezogene Sonderüberwachungen und Schwerpunktprüfungen aus fachlich übergeordneten Gründen. Vor allem soll die ProEA prüfen, ob die in der Sicherheits- und Instandhaltungsdokumentation der DB AG vorgegebenen Instandhaltungsprozesse (beschränkt auf Inspektion und Instandsetzung) ordnungsgemäß ablaufen. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Einflüsse die europäischen Richtlinien auf die DB AG haben und was dies für die Instandhaltung und die Eisenbahnaufsicht bedeutet. Es werden die Instandhaltungsvorschriften der DB AG, die Auswirkungen der Sicherheitsrichtlinie (2004/49/EG) und die Neuausrichtung der Eisenbahnaufsicht - proEA beschrieben.


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    Titel :

    Eisenbahnaufsicht zur Instandhaltung im Lichte der EU-Sicherheitsrichtlinie


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 37 , 1 ; 16-19


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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