Die Personalplanung ist ein wichtiger Bestandteil im unternehmerischen Planungsprozess, an dem sich der Betriebsrat aktiv beteiligen sollte. Die Basis dafür bilden die §§ 92 Abs.1 und 80 Abs. 2 BetrVG, nach denen der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung umfassend und rechtzeitig zu unterrichten hat. Über die Möglichkeiten der Einflussnahme bei den einzelnen Schritten der Personalplanung wird berichtet.
Personalplanung
Der Schlüssel zur erfolgreichen Betriebsratsarbeit!
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 1 ; 3-7
2009-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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