Die noch vorhandenen Sinne der Behinderten sind eine wichtige Richtlinie für den Architekten eines zugangsfreundlichen Bahnhofs. Das heißt, für einen Blinden muß der Bahnhof an Hand von Tastbarkeiten, Akustiken, Gerüchen sowie auch durch Rechtwinkligkeit, Unsymmetrien und Atmosphären "lesbar" sein. Der Architekt hilft dem Blinden beim Aufbau eines geistigen Bahnhofsbilds, das dem Blinden vertraut wird und in dem er sich eigenständig bewegen kann. Vergleichbares gilt für gehörlose, eingeschränkt bewegliche und anders behinderte Reisende. Die Behinderten werden immer mehr in die allgemeinen Verkehrsflüsse eingebunden. Die einzelnen Maßnahmen werden ausführlich beschrieben.
L'accessibilité des gares vue par les concepteur
Zugangsfreundlichkeit von Bahnhöfen aus der Sicht der Architekten
Revue générale des chemins de fer ; 7-8 ; 37-45
01.01.2008
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Französisch
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IuD Bahn | 2008
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