Viele Arbeitnehmer schließen über ihre Arbeitgeber Direktversicherungen ab, die dazu führen, dass sie später statt einer laufenden Betriebsrente eine einmalige Kapitalleistung erhalten. Diese wird sodann in den auf die Auszahlung folgenden zehn Jahren bei der Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt. In Übereinstimmung mit dem Sozialgericht Düsseldorf hält der vorliegende Beitrag diese Regelung zumindest dann für verfassungswidrig, wenn der Arbeitnehmer die Versicherung nach seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Betrieb selbst übernommen und die Beiträge fortan aus seinem bereits versteuerten Einkommen erbracht hat.
Einmalige Kapitalleistungen aus Direktversicherung: Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Betrieb ; 61 , 45 ; 2481-2483
2008-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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