Immer mehr Unternehmen führen z. B. wegen den auf dem US-amerikanischen Markt geltenden Bestimmungen oder wegen dem Kartellgesetz umfangreiche Compliance-Regelungen für die Mitarbeiter ein, die Regeln zur Kooperation bis hin zur Meldung von Verstößen ("Whistle-Blowing") umfassen können. Solange dem gesetzliche Bestimmungen zu Grunde liegen, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, das erst greift, wenn das Zusammenwirken und Zusammenleben der Mitarbeiter im Betrieb betroffen ist. Da aber der Arbeitgeber vieles über die Einigungsstelle erzwingen könnte, sollten Betriebsräte insbesondere bei den Kontrollsystemen die Art der Umsetzung arbeitnehmerfreundlich mitgestalten. Der zweite Beitrag erläutert den Beschluss des BAG vom 22.07.2008 (1 ABR 40/07) zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien.
Compliance/Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien
Was kann ich als Betriebsrat tun?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 644-650
2008-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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