Seit 01.07.2008 haben Beschäftigte zwei neue Rechtsansprüche auf Freistellung von der Arbeitsleistung mit Kündigungsschutz, wenn sie nahe Angehörige pflegen müssen. Möglich sind eine kurzfristige Freistellung um bis zu 10 Arbeitstage oder eine Voll- bzw. Teilfreistellung bis zu 6 Monaten. Im Beitrag werden die unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen, das Verfahren, die sozialrechtliche Stellung während der Pflegezeit und die Möglichkeiten des Betriebsrats beschrieben.
Pflegezeit für Beschäftigte
Ansprüche auf Freistellung und ihre Voraussetzungen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 7-8 ; 363-367
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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