Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz gewährt allen Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen einen Freistellungsanspruch von bis zu zehn Tagen, um die Pflege zu organisieren. Daneben ist in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern eine bis zu sechsmonatige Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung möglich, wenn der Beschäftigte die Pflege selbst übernehmen will. Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist während der Pflegezeit weitgehend ausgeschlossen. Ergänzend wurden auch die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen angepasst.
Was bringt das neue Pflegezeitgesetz?
Der Betrieb ; 61 , 24 ; 1320-1323
01.01.2008
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Ford bringt neue Traktorenreihe
Tema Archiv | 1976
Was bringt das neue Berufsbildungsgesetz
IuD Bahn | 2005
|'Was bringt die neue Postscheckordnung?'
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1909
Steyr bringt neue Mittelklasse-Lastwagen
Kraftfahrwesen | 1986
|Raumfahrt NASA-Sonde bringt neue Fragen
Online Contents | 2010