Im Rahmen einer Unternehmensumwandlung besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Anteilsgewährung. Das bedeutet im Falle der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften, dass die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten. Allerdings lässt das Umwandlungsgesetz selbst Ausnahmen von dieser Regel zu, wenn zum Beispiel ein Tochterunternehmen auf die Muttergesellschaft verschmolzen wird. Der vorliegende Beitrag folgert daraus, dass die Anteilsgewährung generell nicht zwingend vorgeschrieben, sondern der Entscheidung der Anteilseigner überlassen ist.


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    Titel :

    Die Pflicht zur Anteilsgewährung im Umwandlungsrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 25 ; 1363-1369


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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