Für DB AG interessantes neues Gesetz. Gegenstand: Arten der Umwandlung von Rechtsträgern (auch die juristische Einheit): durch Verschmelzung (durch Aufnahme, Neugründung), Spaltung (Aufspaltung - Vermögen eines Rechtsträgers wird auf mindestens 2 andere übertragen, bisher aufgelöst - , Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragung, Formwechsel (nach Umwandlungsbeschluß), alte und neue Rechtsform angegeben. Festlegungen zur Behandlung der Anteilsinhaber. Folgen der Umwandlung für die Arbeitnehmer und deren Vertretung (betriebsverfassungsrechtliche, arbeitsrechtliche Bestimmungen).
Das neue Umwandlungsrecht
Jetzt hochaktuell für die Umstrukturierung und Reorganisation von Unternehmen
Deine Bahn ; 24 , 12 ; 758-762
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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