Seit Anfang 2008 gelten im Reisekostenrecht neue Regelungen, auf die sich die Unternehmen ziemlich kurzfristig einstellen mussten. Dazu gehört, dass die Unterteilung in Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit zugunsten des einheitlichen Begriffs der Auswärtstätigkeit aufgegeben wurde. Weitere Änderungen betreffen zum Beispiel die steuerliche Berücksichtigung des in einer Hotelrechnung enthaltenen Preises für das Frühstück. Schließlich können Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber keine Übernachtungspauschale zahlt, den entsprechenden Betrag künftig nicht mehr selbst als Werbungskosten absetzen.
Mehr Aufwand für weniger Spesen
Personalwirtschaft ; 35 , 5 ; 54-55
2008-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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