Zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen wie z. B. das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Elterngeld und der Anspruch auf Elternzeit. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 b BetrVG gehört die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit seit 2001 zu den Aufgaben des Betriebsrats, dem dafür nach dem BetrVG verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ein erster Schritt für den Betriebsrat könnte die Bedarfsanalyse über eine Mitarbeiterbefragung und die Entwicklung eines Ablaufsplans zusammen mit dem Arbeitgeber sein.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Betriebsräte können sie fördern und unterstützen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 5 ; 268-271
01.01.2008
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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