Heute beschäftigen 40 % der Unternehmen keine Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind, und zahlreiche Arbeitsplätze sind so gestaltet, dass man an ihnen nicht 30 Jahre oder länger arbeiten kann. Die Regelungen zur Altersteilzeit enden 2009 und ab 2012 steigt die Regelaltersgrenze. Die alterngsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und die Würdigung der Leistungspotenziale der Älteren sind längst überfällig, wozu der Betriebsrat seinen Beitrag leisten kann.
Bedingungen für eine alternsgerechte Arbeitsgestaltung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 4 ; 199-204
2008-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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