Gesellschaften und Vereine haben in der Europäischen Union die Freiheit, sich in einem beliebigen Mitgliedstaat niederzulassen. Ist dies nicht der Staat, in dem sie gegründet wurden, so stellt sich die Frage, welches Rechtssystem auf die Gesellschaft oder den Verein anwendbar ist. In der Rechtsprechung besteht bisher Uneinigkeit, ob insoweit auf den effektiven Verwaltungssitz (Sitztheorie) oder auf den in der Satzung festgelegten Sitz (Gründungstheorie) abzustellen ist. Ein im Januar 2008 vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums will diese Rechtsfrage zugunsten der Gründungstheorie entscheiden.
Die Sitztheorie hat endgültig ausgedient!
Anmerkungen zum Referentenentwurf für ein Gesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen
Der Betrieb ; 61 , 9 ; 451-457
2008-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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