Die Tarifgemeinschaft (TG) von Transnet und GDBA hat mit der DB AG einen Lokführertarifvertrag (LfTV) abgeschlossen, der nur wenige, aber wesentliche Unterschiede zu dem der GDL aufweist. Dazu zählen Regelungen im Zusammenhang mit dem LangzeitkontenTV und Leistungen des Fonds soziale Sicherung. Die GDL wird mit der TG eine Kooperationsvereinbarung abschließen, ohne die sie nach § 81 LfTV keine Änderungen im Teil A des LfTV fordern und umsetzen kann.
Fragen und Antworten zum Lokführertarifvertrag
GDBA magazin ; 58 , 4 ; 18, 20-21
2008-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohn , Gewerkschaft , Fahrzeugführer , Tarifsystem , Kooperation , Tarifvertrag , DB AG
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