Die frühere Rechtsprechung hat die Befristung von Arbeitsverträgen nur dann eingeschränkt, wenn der Kündigungsschutz umgangen zu werden drohte. Für den angestellten Geschäftsführer einer GmbH war das nicht der Fall, weil das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf ihn ohnehin keine Anwendung findet. Seit dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) lässt sich diese Argumentation allerdings nicht mehr aufrechterhalten, so dass nun zu prüfen ist, ob ein GmbH-Geschäftsführer "Arbeitnehmer" im Sinne des TzBfG ist. Es spricht viel dafür, dies nicht grundsätzlich abzulehnen, sondern auf die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses abzustellen.
Anwendbarkeit des TzBfG auf den Geschäftsführeranstellungsvertrag?
Der Betrieb ; 60 , 48 ; 2650-2654
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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