Im Tarifkonflikt zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der DB AG finden wieder Gespräche statt. Im Fernsehen rückte der GDL-Vorsitzende Schell von der bisherigen Forderung nach einer Lohnerhöhung um 31 % ab, die DB AG ist nach wie vor verhandlungsbereit und für den 20.11.2007 ist ein geheimes Spitzentreffen zwischen dem DB-Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn und dem Gewerkschaftschef vereinbart. Der zweite Beitrag geht auf die Folgen eines Bahnstreiks hinsichtlich einer Haftung nach dem Transportrecht ein: Maßgeblich ist in diesem Fall Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) zum Arbeitskampfrecht, der einen Haftungsausschluss rein streikbedingter Schäden bedingt, damit eine überproportionale Erpressbarkeit der Arbeitgeberseite ausgeschlossen wird. Allerdings muss die DB AG alles Machbare tun, um die streikbedingten Schäden so gering wie möglich zu halten.
Es wird wieder gesprochen/Kunden müssen Streikschäden oft selbst tragen
Hoffnung auf geheimes Treffen von GDL und Deutscher Bahn/Spezial: Folgen des Bahnstreik
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 139 ; 2, 6
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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