Der Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr soll in die schweizerische Verfassung aufgenommen werden. Das würde bedeuten, dass die einzelnen Verkehrsträger die von ihnen verursachten Kosten vollständig tragen müssten und der Bundeshaushalt entlastet würde. Dabei stellt die Kostenermittlung dar. Schon in der Vorbereitungsphase wehren sich die Kantone gegen das neue Gesetz. Die Befürworter erwarten, dass das neue Gesetz mittelfristig eine Entlastung der öffentlichen Hand von den ständig steigenden Verkehrsausgaben, eine Dämpfung der nach wie vor hohen Zuwachsraten der Mobilität sowie eine verstärkte Transportverlagerung von der Straße auf die Schiene bringen wird.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Verkehrsträger müssen Kosten selbst tragen


    Untertitel :

    Kostenwahrheit soll im Grungesetz verankert werden



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Verkehrsnetze und Verkehrsträger müssen funktionieren

    Blankmann, H. | Online Contents | 1998


    Es wird wieder gesprochen/Kunden müssen Streikschäden oft selbst tragen

    Gimmler, Karl-Heinz / Eßlinger, Daniela | IuD Bahn | 2007


    Wasser als Verkehrsträger

    Heyer, Harro / Schmidt, Andreas | HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2011

    Freier Zugriff

    Wasser als Verkehrsträger

    Heyer, Harro / Schmidt, Andreas | BASE | 2011

    Freier Zugriff

    Bahn bleibt sicherster Verkehrsträger

    Klee, Wolfgang | IuD Bahn | 1998