Der Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr soll in die schweizerische Verfassung aufgenommen werden. Das würde bedeuten, dass die einzelnen Verkehrsträger die von ihnen verursachten Kosten vollständig tragen müssten und der Bundeshaushalt entlastet würde. Dabei stellt die Kostenermittlung dar. Schon in der Vorbereitungsphase wehren sich die Kantone gegen das neue Gesetz. Die Befürworter erwarten, dass das neue Gesetz mittelfristig eine Entlastung der öffentlichen Hand von den ständig steigenden Verkehrsausgaben, eine Dämpfung der nach wie vor hohen Zuwachsraten der Mobilität sowie eine verstärkte Transportverlagerung von der Straße auf die Schiene bringen wird.
Verkehrsträger müssen Kosten selbst tragen
Kostenwahrheit soll im Grungesetz verankert werden
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 54 , 32 ; 9
01.01.2000
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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