Im Rahmen der Zweiten Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften wurden verschiedene Verordnungen geändert. Artikel 2 betrifft die Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems (Eisenbahn-Sicherheitsverordnung ESiV): Die Definition von Sicherheitsvorschriften nach § 2 ESiV bleibt sehr unscharf, die im kürzlich veröffentlichte Leifaden zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen erschienene Notifikationsliste ist rechtlich unverbindlich sowie unvollständig, das bewährte Sicherheitskonzept des Betriebsleiters wird geschwächt und das System einer statistikbasierten Sicherheit birgt zahlreiche Tücken. Artikel 3 betrifft die Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV): Hauptkritikpunkte sind hier die unscharfen Definitionen von gefährlichen Ereignissen und die unklare Kompetenzverteilung an der Unfallstelle.
Neue Eisenbahn-Sicherheitsverordnung und neue Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung
Eisenbahn-Revue international ; 11 ; 564-567
01.01.2007
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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