Für eine zukünftige nachhaltige Finanzierung des ÖPNV wird es notwendig sein, die derzeitige Finanzierung aus öffentlichen Mitteln durch eine Nutzerfinanzierung zu ersetzen. Eine Finanzierung auf der Basis des "Nutzernießerprinzips" bedeutet, dass die Finanzmittel für den ÖPNV von denjenigen aufgebracht werden sollen, die den Nutzen aus der ÖPNV-Leistungserstellung haben. Einen unmittelbaren Nutzen haben natürlich die Fahrgäste. Es gibt jedoch auch Nutznießer des ÖPNV, so genannte Drittnutzer, die zwar die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen, aber durch ÖPNV-Dienste geldwerte Vorteile erhalten. Zur Gruppe der Drittnutzer zählen u. a. Autofahrer, Handel, Großveranstalter und die Allgemeinheit. Im Beitrag sind Beispiele aus dem Ausland aufgeführt, in denen eine Mitfinanzierung des ÖPNV durch Drittnutzer bereits praktiziert wird, wie z. B. die Dienstgeberabgabe in Wien (U-Bahn - Steuer) und das "Congestion Charging" in London. Das Konzept der Nutzerfinanzierung sieht die Einteilung in die drei Nutzergruppen vor: unmittelbare Verkehrsteilnehmer im ÖPNV, Drittnutzer und Allgemeinheit, wobei die Betriebskosten durch die laufenden Markterlöse des ÖPNV und die Infrastrukturkosten durch die Drittnutzer finanziert werden sollen. Am Anwendungsfall des ÖPNV im Stadtgebiet von Köln im Jahr 2002 wird eine empirische Abschätzung der Drittnutzen für die einzelnen Gruppen dargestellt.
Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV - Konzept, Quantifizierung und Bewertung
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft ; 78 , 2 ; 87-108
2007-01-01
22 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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