Neben den allgemeinen Vorschriften zum Kündigungsschutz genießen besonders schutzbedürftige Personengruppen einen Sonderkündigungsschutz. Dabei kann dem Arbeitgeber eine bestimmte Kündigungsform völlig untersagt sein oder diese an enge Voraussetzungen sowie an eine behördliche Genehmigung gebunden werden. Über den Sonderkündigungsschutz für Behinderte nach dem SGB IX, für Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), für Arbeitnehmer in Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird berichtet.
Sonderkündigungsschutz
Ein Überblick
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 10 ; 586-590
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2005
|Sonderkündigungsschutz im Arbeitsverhältni
IuD Bahn | 1996
|Sonderkündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz
IuD Bahn | 2010
|